Eichgesetz konforme Zählerprüfung für Versorgungsunternehmen
Eine eichgesetz konforme Zählerprüfung ist für Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber gesetzlich vorgeschrieben. Das Mess- und Eichgesetz regelt die Anforderungen an Messgeräte im geschäftlichen Verkehr und stellt sicher, dass Verbraucher korrekt abgerechnete Energiemengen erhalten. ZERA entwickelt und fertigt Prüfsysteme für die Zählerprüfung, die alle eichrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Rechtssichere Zählerprüfung nach deutschem Eichgesetz
Die rechtssichere Zählerprüfung nach deutschem Eichgesetz erfordert die Einhaltung definierter Verfahren und den Einsatz zugelassener Prüfmittel. Das Mess- und Eichgesetz von 2015 sowie die Mess- und Eichverordnung legen die Rahmenbedingungen fest. Für Versorgungsunternehmen bedeutet dies konkrete Pflichten bei der Beschaffung, dem Betrieb und der Prüfung von Messgeräten.
Die Konformitätsbewertung neuer Zähler erfolgt durch benannte Stellen oder im Rahmen der Herstellererklärung. Bereits im Einsatz befindliche Zähler unterliegen der messtechnischen Überwachung durch die Eichbehörden der Länder. Bei Beanstandungen durch Kunden ist eine Befundprüfung durchzuführen, deren Ergebnis rechtlich bindend ist.
Eine lückenlose Dokumentation aller Prüfvorgänge ist für die Rechtssicherheit unerlässlich. Unsere Prüfsysteme erstellen automatisch Prüfprotokolle mit allen relevanten Messwerten, Gerätedaten und Prüfbedingungen. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Eichbehörden und bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Mess- und Eichverordnung in der praktischen Zählerprüfung
Die Mess- und Eichverordnung konkretisiert die Anforderungen des Eichgesetzes für die praktische Zählerprüfung. Sie definiert Fehlergrenzen, Prüfverfahren und Anforderungen an die eingesetzten Prüfmittel. Für Elektrizitätszähler gelten je nach Genauigkeitsklasse unterschiedliche Verkehrsfehlergrenzen.
In der Praxis bedeutet dies, dass Prüfmittel eine deutlich höhere Genauigkeit aufweisen müssen als die zu prüfenden Zähler. Als Faustregel gilt ein Verhältnis von mindestens 1:3 zwischen Prüfmittel und Prüfling. Unsere Referenznormale erreichen Genauigkeitsklassen bis 0,01 Prozent und erfüllen damit auch höchste Anforderungen.
Die Verordnung regelt zudem die Stichprobenprüfung als Alternative zur Einzelprüfung. Bei diesem Verfahren wird eine repräsentative Auswahl aus einem Zählerlos geprüft. Besteht die Stichprobe die Prüfung, gilt die Eichfrist für das gesamte Los als verlängert. Dieses Verfahren spart Kosten und Aufwand bei großen Zählerbeständen.
Prüfsysteme für die eichgesetz konforme Zählerprüfung
ZERA bietet ein umfassendes Portfolio an Prüfsystemen für die eichgesetz konforme Zählerprüfung. Von tragbaren Prüfzählern für den Vor-Ort-Einsatz bis zu stationären Komplettsystemen für Prüflabore decken wir alle Anwendungsbereiche ab. Alle Produkte werden in Deutschland entwickelt und gefertigt.
Für die stationäre Zählerprüfung bieten wir Komplettsysteme mit bis zu 40 Messplätzen. Diese Systeme prüfen ein- und dreiphasige Zähler automatisiert und erstellen normkonforme Prüfprotokolle. Die Integration in übergeordnete IT-Systeme ermöglicht eine durchgängige Datenhaltung vom Wareneingang bis zur Auslieferung.
Tragbare Prüfsysteme der MT-Serie eignen sich für Befundprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen. Sie messen mit Genauigkeitsklassen von 0,02 bis 0,2 und verfügen über integrierte Quellen zur Lastsimulation. Die robuste Bauweise und intuitive Bedienung machen sie zum idealen Werkzeug für den Außendienst von Versorgungsunternehmen.
Ihr Partner für eichgesetz konforme Zählerprüfung Made in Germany
ZERA ist seit über 100 Jahren Spezialist für Messtechnik und Partner führender Versorgungsunternehmen weltweit. Unsere Prüfsysteme sind in Eichbehörden, Prüflaboren und bei Netzbetreibern im Einsatz. Die Rückführbarkeit aller Messergebnisse auf die PTB ist durch unser DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor gewährleistet.
Unser Service umfasst neben den Prüfgeräten auch Beratung, Schulung und technischen Support. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Prüfsysteme und der Einrichtung eichrechtskonformer Prüfprozesse. Regelmäßige Kalibrierungen Ihrer Prüfmittel sichern die dauerhafte Einhaltung aller Anforderungen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur eichgesetz konformen Zählerprüfung in Ihrem Unternehmen.

