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Eichrecht bei Ladesäulen – Was Betreiber wissen und umsetzen müssen

Eichrecht Bei Ladesäulen

Öffentliche Ladesäulen unterliegen dem deutschen Eichrecht. Für Betreiber, Prüfdienstleister und Hersteller bedeutet dies konkrete Anforderungen an Messtechnik, Dokumentation und wiederkehrende Prüfungen. Wir erläutern die gesetzlichen Grundlagen und zeigen, wie Eichrechtskonformität in der Praxis umgesetzt wird.

Eichrecht bei Ladesäulen – Was Betreiber wissen und umsetzen müssen

Das Eichrecht bei Ladesäulen ist für Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur keine Option, sondern Pflicht. Seit April 2019 müssen alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte, an denen nach Kilowattstunden abgerechnet wird, eichrechtskonform messen. Diese Anforderung betrifft Charge Point Operators, Energieversorger, Stadtwerke und alle Unternehmen, die Ladeinfrastruktur für Dritte betreiben.

Die Umsetzung der Eichrechtskonformität stellt viele Betreiber vor Herausforderungen. Technische Anforderungen, Dokumentationspflichten und wiederkehrende Prüfungen erfordern spezialisiertes Know-how und geeignete Prüftechnik. ZERA unterstützt Betreiber und Prüfdienstleister mit Prüfsystemen für E-Mobilität, die alle eichrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Was bedeutet Eichrechtskonformität bei Ladesäulen?

Eichrechtskonformität bedeutet, dass die Energiemessung an einer Ladesäule den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes entspricht. Der Ladekunde muss die abgerechnete Energiemenge nachvollziehen und überprüfen können. Dies erfordert eine lückenlose Messkette vom Zähler bis zur Rechnung.

Eine eichrechtskonforme Ladesäule verfügt über einen geeichten Energiezähler, der die geladene Energie erfasst. Die Messwerte werden signiert und manipulationssicher gespeichert. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die Messdaten mit einer unabhängigen Software zu verifizieren.

Die Eichpflicht gilt für alle Ladepunkte, an denen Energie an wechselnde Nutzer verkauft wird. Dies umfasst öffentliche Ladesäulen an Straßen, Parkplätzen und Einkaufszentren ebenso wie halböffentliche Ladepunkte in Parkhäusern oder auf Firmengeländen mit Fremdnutzung. Ausgenommen sind lediglich rein private Wallboxen ohne Abrechnung gegenüber Dritten.

Mess- und Eichgesetz – Anforderungen an Ladepunkte

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) von 2015 bildet zusammen mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die rechtliche Grundlage für die Eichpflicht bei Ladesäulen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konkretisiert die technischen Anforderungen in ihren Richtlinien.

Anforderung Beschreibung
Geeichter Zähler MID-konformer Energiezähler mit Konformitätsbewertung
Signierte Messdaten Kryptographische Signatur der Messwerte
Transparenzsoftware Möglichkeit zur unabhängigen Prüfung durch den Kunden
Anzeige am Ladepunkt Sichtbare Darstellung von Energie, Dauer und Kosten
Dokumentation Nachvollziehbare Aufzeichnung aller Ladevorgänge

Die Konformitätsbewertung neuer Ladesäulen erfolgt durch benannte Stellen oder im Rahmen einer Baumusterprüfung. Die PTB hat spezifische Anforderungen für Ladeinfrastruktur veröffentlicht, die über die allgemeinen Zähleranforderungen hinausgehen. Insbesondere die Signatur der Messdaten und die Bereitstellung einer Transparenzsoftware sind Besonderheiten des Eichrechts bei Ladesäulen.

Aufbau einer eichrechtskonformen Messkette

Die eichrechtskonforme Messkette beginnt beim Energiezähler und endet bei der Rechnung des Kunden. Jedes Glied dieser Kette muss die Anforderungen des Eichrechts erfüllen, damit die Gesamtlösung konform ist.

Der geeichte Energiezähler erfasst die tatsächlich übertragene Energie. Bei AC-Ladesäulen kommen in der Regel dreiphasige Wechselstromzähler zum Einsatz. DC-Schnellladesäulen erfordern spezielle Gleichstromzähler, die den hohen Anforderungen an Genauigkeit und Dynamik gerecht werden.

Die gemessenen Werte werden vom Signaturmodul kryptographisch signiert. Diese Signatur stellt sicher, dass die Daten nach der Erfassung nicht mehr verändert werden können. Das Signaturmodul ist ein sicherheitskritisches Element und muss entsprechend geschützt sein.

Die signierten Messdaten werden an das Backend des Betreibers übertragen und für die Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde erhält mit der Rechnung die signierten Rohdaten und kann diese mit der Transparenzsoftware überprüfen. Diese Software ist öffentlich verfügbar und ermöglicht die Verifizierung ohne Mitwirkung des Betreibers.

Eichrechtskonforme Messkette

Transparenzsoftware – Nachvollziehbarkeit für Endkunden

Die Transparenzsoftware ist ein zentrales Element der Eichrechtskonformität bei Ladesäulen. Sie ermöglicht dem Ladekunden die unabhängige Überprüfung der abgerechneten Energiemenge. Die PTB hat hierfür spezifische Anforderungen definiert.

Die Software prüft die kryptographische Signatur der Messdaten und verifiziert deren Integrität. Der Kunde kann so sicherstellen, dass die auf der Rechnung ausgewiesene Energiemenge tatsächlich der gemessenen Menge entspricht. Manipulationen auf dem Weg vom Zähler zur Rechnung werden erkannt.

Verschiedene Anbieter haben Transparenzsoftware-Lösungen entwickelt, die den PTB-Anforderungen entsprechen. S.A.F.E. (Secure Authentication For E-mobility) ist ein verbreitetes Format, das von mehreren Ladesäulenherstellern unterstützt wird. OCMF (Open Charge Metering Format) ist ein weiteres standardisiertes Format für signierte Messdaten.

Für Betreiber bedeutet dies, dass ihre Ladesäulen eines der anerkannten Formate unterstützen müssen. Die Kompatibilität mit der Transparenzsoftware ist Teil der Konformitätsbewertung und muss nachgewiesen werden.

Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung von Ladesäulen

Die Eichrechtskonformität muss bei der Inbetriebnahme nachgewiesen und über die gesamte Betriebsdauer aufrechterhalten werden. Dies erfordert sowohl eine Erstprüfung als auch wiederkehrende Prüfungen in definierten Intervallen.

Bei der Erstinbetriebnahme wird die Konformität der Ladesäule mit der Baumusterzulassung überprüft. Die Installation muss den Vorgaben des Herstellers entsprechen, und alle eichrelevanten Komponenten müssen korrekt konfiguriert sein. Die Dokumentation der Erstprüfung ist für spätere Nachweise aufzubewahren.

Die Eichgültigkeit der Zähler in Ladesäulen beträgt in der Regel acht Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Nacheichung oder der Austausch des Zählers erforderlich. Betreiber großer Ladeinfrastruktur-Portfolios stehen hier vor logistischen Herausforderungen, die eine vorausschauende Planung erfordern.

Prüfart Zeitpunkt Durchführung
Erstprüfung Inbetriebnahme Betreiber oder Prüfdienstleister
Wiederkehrende Prüfung Nach Eichfristablauf Staatlich anerkannte Prüfstelle
Befundprüfung Bei Kundenbeanstandung Eichbehörde oder benannte Stelle
Stichprobenprüfung Laufend möglich Eichbehörden der Länder

Zusätzlich können die Eichbehörden der Länder jederzeit Stichprobenprüfungen durchführen. Bei Kundenbeanstandungen ist eine Befundprüfung durchzuführen, deren Ergebnis rechtlich bindend ist. Betreiber sollten daher die Funktionsfähigkeit ihrer Messtechnik regelmäßig überprüfen.

Herausforderungen bei der Umsetzung des Eichrechts

Die praktische Umsetzung der Eichrechtskonformität stellt Betreiber vor verschiedene Herausforderungen. Technische Komplexität, unterschiedliche Standards und die Integration in bestehende Systeme erfordern spezialisiertes Know-how.

Eine zentrale Herausforderung ist die Kompatibilität zwischen Ladesäule, Backend und Abrechnungssystem. Die signierten Messdaten müssen korrekt übertragen, gespeichert und auf der Rechnung ausgewiesen werden. Fehler in einem Glied der Kette können die gesamte Eichrechtskonformität gefährden.

Das Roaming zwischen verschiedenen Ladeanbietern erhöht die Komplexität zusätzlich. Wenn ein Kunde mit einer Ladekarte eines Drittanbieters lädt, müssen die signierten Messdaten durch mehrere Systeme transportiert werden. Die Eichrechtskonformität muss über alle beteiligten Parteien hinweg gewährleistet sein.

Für Bestandsanlagen besteht teilweise noch Nachrüstbedarf. Ladesäulen, die vor den aktuellen Anforderungen installiert wurden, erfüllen möglicherweise nicht alle Vorgaben. Betreiber müssen hier abwägen zwischen Nachrüstung und Austausch der Systeme.

Mobile Prüfsysteme für die Vor-Ort-Prüfung von Ladepunkten

Die Prüfung der Eichrechtskonformität erfordert geeignete Messtechnik. Mobile Prüfsysteme ermöglichen die Überprüfung direkt am Standort der Ladesäule, ohne dass diese ausgebaut werden muss.

ZERA bietet mit dem EMOB500 ein tragbares Prüfsystem speziell für die E-Mobilität. Das Gerät simuliert Ladevorgänge und misst die tatsächlich übertragene Energie mit Genauigkeitsklassen bis 0,05 Prozent. Die Messergebnisse sind auf die PTB rückführbar und erfüllen alle eichrechtlichen Anforderungen an Prüfmittel.

Für DC-Schnellladesäulen stehen spezielle Prüfsysteme zur Verfügung, die Leistungen bis in den Megawattbereich abdecken. Diese Geräte bewältigen die hohen Ströme und Spannungen moderner High-Power-Charging-Infrastruktur und ermöglichen die normkonforme Prüfung auch anspruchsvollster Ladesäulen.

Die Dokumentation der Prüfergebnisse erfolgt automatisch. Die Prüfsysteme erstellen Protokolle mit allen relevanten Messwerten, Gerätedaten und Umgebungsbedingungen. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Eichbehörden und bei Audits.

Mobile Prüfsysteme Prüfung Der Eichrechtskonformität

ZERA Prüfsysteme für eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur

ZERA ist seit über 100 Jahren Spezialist für Präzisionsmesstechnik und begleitet die Energiewende mit innovativen Prüflösungen. Für die Verifizierung der Eichrechtskonformität bei Ladesäulen bieten wir ein umfassendes Portfolio an tragbaren und stationären Prüfsystemen.

Unsere Prüfgeräte werden in Deutschland entwickelt und gefertigt. Die Rückführbarkeit aller Messergebnisse auf nationale Normale ist durch unser DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor gewährleistet. Regelmäßige Kalibrierungen Ihrer Prüfmittel sichern die dauerhafte Einhaltung aller Anforderungen.

Neben den Prüfgeräten umfasst unser Service auch Schulungen für Ihre Mitarbeiter. In praxisnahen Kursen vermitteln wir das Know-how für die korrekte Durchführung eichrechtsrelevanter Prüfungen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Team die Anforderungen kennt und die Prüftechnik optimal einsetzt.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihren Anforderungen an die Prüfung eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Ihren Bedarf deckt und regulatorische Sicherheit schafft.