AC-Ladeleitungen prüfen – Pflichten und Ablauf im Betrieb
Es liegt im Kofferraum, wird täglich benutzt und taucht in keinem Anlagenverzeichnis auf. Genau deshalb fällt es bei der jährlichen Prüfung elektrischer Betriebsmittel regelmäßig durchs Raster. Dieser Ratgeber ordnet ein, welche Pflichten gelten, wer prüfen darf und worauf es bei den Messungen ankommt.
AC-Ladeleitungen prüfen im betrieblichen Fuhrpark
Das Ladekabel ist ein Betriebsmittel und kein Zubehör
Betriebe, die AC-Ladeleitungen prüfen lassen, tun das meist erst, nachdem ein Kabel bereits ausgefallen ist. Das liegt an einer Fehleinschätzung, die sich hartnäckig hält. Weil das Kabel mitgeliefert wird und beweglich ist, gilt es vielerorts als Zubehör des Fahrzeugs oder der Ladeeinrichtung.
Rechtlich ist es etwas anderes, nämlich ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel. Damit greift Paragraf 14 der Betriebssicherheitsverordnung. Im gewerblichen Umfeld kommt die DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4 hinzu. Ein eigener Prüfnachweis ist Pflicht, unabhängig davon, ob die Ladeeinrichtung selbst geprüft wurde und wie neu sie ist.
Als Hersteller von Prüftechnik für Ladeinfrastruktur sieht ZERA diesen blinden Fleck regelmäßig in Betriebshöfen. Die fest installierte Station steht im Prüfbuch, die zwanzig Kabel im Fuhrpark stehen nirgends.
Ortsveränderlich statt ortsfest und was daraus folgt
Der Unterschied ist nicht formal, sondern hat handfeste Konsequenzen. Eine ortsfeste Anlage wird nach DIN VDE 0105-100 im eingebauten Zustand geprüft, ein bewegliches Betriebsmittel dagegen nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699, den früheren Normen VDE 0701 und VDE 0702.
Daraus ergeben sich andere Messgrößen, andere Grenzwerte und meist kürzere Intervalle. Wer Ladeleitungen prüfen möchte, arbeitet deshalb nach einem anderen Ablauf als bei der Ladesäule. Wie die Prüfung der ortsfesten Seite aussieht, haben wir im Beitrag Wallbox prüfen beschrieben.
Mode 2 und Mode 3 im Vergleich
Bevor Sie AC-Ladeleitungen prüfen, klären Sie, welche Art von Kabel überhaupt vorliegt. Der Lademodus bestimmt den Prüfumfang stärker als jede andere Eigenschaft, weil er festlegt, wo die Schutzfunktion sitzt.
Ein Mode-2-Kabel verbindet das Fahrzeug mit einer gewöhnlichen Haushalts- oder CEE-Steckdose und trägt dafür eine eigene Schutz- und Steuereinrichtung im Kabelstrang. Ein Mode-3-Kabel führt vom Fahrzeug zur Ladeeinrichtung und enthält keine aktive Elektronik.
| Merkmal | Mode 2 | Mode 3 |
|---|---|---|
| Anschluss | Haushalts- oder CEE-Steckdose | feste Ladeeinrichtung mit Typ-2-Buchse |
| Schutzeinrichtung im Kabel | ja, im Zwischengehäuse | nein, sitzt in der Ladeeinrichtung |
| Maßgebliche Produktnorm | DIN EN 62752 | DIN EN 61851-1 |
| Typischer Prüfumfang | Messungen plus Funktionstest der Schutzelektronik | Messungen plus Prüfung der Signalkontakte |
| Häufigster Mangel | ausgefallener Selbsttest, überhitztes Gehäuse | beschädigter Mantel, defekte Codierung |
| Belastung im Alltag | dauerhaft an der Steckdose, thermisch | häufiges Stecken, mechanisch |
Mode-2-Ladekabel mit integrierter Schutzeinrichtung
Das Zwischengehäuse eines Mode-2-Kabels enthält eine Schutzeinrichtung, die Fehlerströme selbst erkennen und den Ladevorgang abschalten muss. Sie ist nach DIN EN 62752 gebaut und führt beim Einstecken einen Selbsttest durch.
Bei der Prüfung von E-Ladekabeln dieses Typs kommt deshalb ein Funktionstest hinzu, den ein reines Messgerät nicht abbildet. Fällt der Selbsttest aus oder zeigt das Gehäuse Spuren von Überhitzung, ist das Kabel auszusondern und nicht instandzusetzen.
Mode-3-Ladekabel prüfen ohne aktive Elektronik
Beim Mode-3-Kabel liegt der gesamte Schutz in der Ladeeinrichtung, das Kabel führt nur Leiter und zwei Signalkontakte. Das macht die Prüfung übersichtlicher, verlagert den Schwerpunkt aber auf Mechanik und Kontaktqualität.
Wer Mode-3-Ladekabel prüfen muss, findet die typischen Mängel folglich nicht in der Elektronik, sondern am Mantel, an den Steckerkontakten und an der Verriegelung. Hinzu kommt die Codierung, die weiter unten einen eigenen Abschnitt bekommt.
Wer AC-Ladeleitungen prüfen darf
Diese Frage stellen Betriebe häufiger als jede andere. Die Antwort hat sich geändert. Lange galt schlicht, dass eine Elektrofachkraft prüft oder unter deren Leitung und Aufsicht geprüft wird, was weiterhin gilt und der sichere Weg bleibt.
Inzwischen kommt eine zweite Gruppe hinzu, die für Fuhrparks mit eigener Werkstatt praktisch relevant ist. Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme dürfen ab Stufe 2 nach DGUV Information 209-093 Ladeleitungen prüfen, allerdings nur unter klar umrissenen Bedingungen.
- Qualifikation ab Stufe 2 der Fachkunde für Hochvoltsysteme, erfolgreich abgeschlossen
- Herstellerspezifische Fortbildung für die jeweilige Ladeleitung mit theoretischer und praktischer Prüfung
- Vorgegebener Prüfablauf des Herstellers, keine freie Prüfmethodik
- Geforderte Prüfgeräte, die der Hersteller für dieses Kabel benennt
- Herstelleranweisung, die in allen Punkten befolgt wird
Fällt eine dieser Bedingungen weg, bleibt es bei der Elektrofachkraft. Die erweiterte Befugnis ist an das konkrete Kabel gebunden, nicht an die Person allgemein.
Elektrofachkraft oder fachkundige Person für Hochvoltsysteme
Für die Auswahl im Betrieb ist der Anforderungsrahmen der TRBS 1203 maßgeblich, die beschreibt, was eine zur Prüfung befähigte Person mitbringen muss. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit gehören dazu.
In der Praxis entscheidet die Größe des Fuhrparks darüber, wer AC-Ladeleitungen prüfen wird. Bei wenigen Fahrzeugen ist der Weg über eine Elektrofachkraft oder einen Prüfdienstleister wirtschaftlicher, bei einer eigenen Werkstatt mit Hochvolt-Qualifikation lohnt der interne Aufbau. Wie das übergeordnete Prüfverfahren für E-Auto-Ladestationen organisiert wird, ordnet ein eigener Fachbeitrag ein.
Prüfschritte beim Ladekabel prüfen
Wenn Fachkräfte AC-Ladeleitungen prüfen, folgt der Ablauf der Reihenfolge Besichtigen, Messen und Erproben. Bei beweglichen Betriebsmitteln liefert bereits der erste Schritt überdurchschnittlich viele Befunde, weil Ladekabel im Alltag hart behandelt werden.
Überfahren auf dem Hof, Knicken am Steckerabgang, Zug am Kabel statt am Griff und Verschmutzung der Kontakte sind die typischen Ursachen. Ein Kabel, das äußerlich unauffällig wirkt, kann am Übergang zum Stecker längst geschädigt sein.
Sichtprüfung an Stecker, Mantel und Verriegelung
Zu besichtigen sind Mantel und Zugentlastung über die gesamte Länge, das Steckergehäuse auf Risse und Verformung, die Kontakte auf Korrosion, Anschmelzungen und Verfärbung sowie die mechanische Verriegelung auf Funktion.
Für Betriebe, die AC-Ladeleitungen prüfen lassen, lohnt an dieser Stelle besondere Aufmerksamkeit. Verfärbte oder angeschmolzene Kontakte sind ein Warnzeichen für Übergangswiderstände und rechtfertigen das Aussondern auch dann, wenn alle Messwerte im Rahmen liegen. Ein thermischer Schaden kündigt sich elektrisch oft erst kurz vor dem Ausfall an.
Schutzleiterwiderstand längenabhängig bewerten
Anschließend folgen die Messungen. Zum Standardumfang gehören diese Schritte.
- Schutzleiterwiderstand über die gesamte Kabellänge
- Isolationswiderstand zwischen aktiven Leitern und Schutzleiter
- Schutzleiterstrom beziehungsweise Ersatzableitstrom
- Durchgang aller Leiter einschließlich Neutralleiter und aller Außenleiter
- Funktionsprüfung der Signalkontakte mit geeignetem Adapter
Der wichtigste Bewertungsfehler passiert beim Schutzleiterwiderstand. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln gilt ein Richtwert von 0,3 Ohm für Leitungen bis fünf Meter. Je weitere 7,5 Meter dürfen 0,1 Ohm hinzukommen, begrenzt auf insgesamt 1,0 Ohm.
Ladekabel sind fast immer länger als fünf Meter, häufig sieben oder zehn. Wer starr gegen 0,3 Ohm bewertet, sondert funktionsfähige Kabel aus. Die Norm verlangt ausdrücklich, dass die prüfende Person Länge, Querschnitt und Übergangswiderstände in die Bewertung einbezieht. An dieser Stelle zeigt sich, wie sorgfältig ein Betrieb AC-Ladeleitungen prüfen lässt.
Die Codierung im Typ-2-Stecker mitprüfen
Dieser Schritt fehlt in vielen Abläufen, mit denen Betriebe AC-Ladeleitungen prüfen, obwohl er regelmäßig für Störungen sorgt. Im Typ-2-Stecker sitzt zwischen dem Proximity-Pilot-Kontakt und dem Schutzleiter ein fester Widerstand. Über diesen Wert meldet das Kabel der Ladeeinrichtung, wie viel Strom es tragen darf.
Verändert sich der Widerstand durch Feuchtigkeit, Alterung oder eine unsachgemäße Reparatur, entstehen zwei Fehlerbilder. Entweder gibt die Station dauerhaft weniger Leistung frei als möglich, oder sie verweigert den Ladevorgang vollständig. Beides wird im Betrieb oft dem Fahrzeug angelastet.
| Widerstand zwischen PP und PE | Bemessungsstrom | Typische Ladeleistung |
|---|---|---|
| 1.500 Ohm | 13 A | einphasiges Laden |
| 680 Ohm | 20 A | rund 3,7 bis 7,4 kW |
| 220 Ohm | 32 A | rund 11 bis 22 kW |
| 100 Ohm | 63 A | dreiphasig bis 43 kW |
Typ-2-Ladekabel prüfen mit Blick auf den Bemessungsstrom
Der gemessene Wert muss zum Aufdruck auf dem Kabel passen. Weicht er ab, stimmt die Belastbarkeit nicht mehr mit dem überein, was die Ladeeinrichtung annimmt. Genau darin liegt das Risiko.
Eine Regel ist dabei zwingend. Die Messung darf nie bei beidseitig angeschlossener Proximity-Pilot-Leitung erfolgen, weil sonst Fahrzeug oder Prüfgerät Schaden nehmen können. Wer Typ-2-Ladekabel prüfen lässt, sollte diesen Punkt im Prüfablauf ausdrücklich verankert sehen.
Prüffristen und Prüfprotokoll Ladekabel
Wie oft Sie AC-Ladeleitungen prüfen lassen, gibt die DGUV Vorschrift 3 nicht fest vor. Der Unternehmer legt das Intervall in einer Gefährdungsbeurteilung fest. Für bewegliche Betriebsmittel fällt es kürzer aus als für ortsfeste Anlagen.
Ausschlaggebend ist die mechanische Beanspruchung. Ein Kabel, das mehrmals täglich gesteckt und über einen Betriebshof gezogen wird, gehört in einen deutlich engeren Rhythmus als eines, das an einem Stellplatz verbleibt. Nach jeder Instandsetzung und nach jeder erkennbaren Beschädigung ist ohnehin außerplanmäßig zu prüfen.
Ladekabel DGUV V3 und die Frage nach dem Intervall
In der Praxis hat sich für Fuhrparks ein Rhythmus zwischen sechs und zwölf Monaten etabliert. Wird für Ladekabel DGUV V3 ein längeres Intervall angesetzt, muss die Gefährdungsbeurteilung das tragen und die Fehlerquote der letzten Prüfungen dokumentiert sein.
Ein Prüfprotokoll Ladekabel unterscheidet sich vom Anlagenprotokoll vor allem in einem Punkt. Es muss das einzelne Kabel identifizieren, sonst lässt sich ein Messwert beim nächsten Durchgang niemandem zuordnen. Was ein vollständiges Prüfprotokoll E-Ladestation enthalten sollte, zeigt der zugehörige Beitrag für die Anlagenseite.
- Eindeutige Kennzeichnung des Kabels, etwa über eine Prüfplakette mit Nummer
- Hersteller und Typ, bei Mode 2 zusätzlich die Schutzeinrichtung
- Lademodus und Steckertyp
- Leitungslänge, weil ohne sie der Schutzleiterwert nicht bewertbar ist
- Bemessungsstrom laut Codierung und der gemessene Widerstand
- Messwerte je Prüfschritt als Zahlenwert mit Einheit
- Prüfer und Datum samt Qualifikation
- Mängel und Maßnahme, einschließlich Aussonderung
Das Kabel prüfen und den Ladepunkt nicht vergessen
Es genügt nicht, allein AC-Ladeleitungen prüfen zu lassen und die Anlage auszuklammern. Ein geprüftes Kabel an einem ungeprüften Ladepunkt ergibt keinen belastbaren Nachweis. Umgekehrt gilt dasselbe, denn eine einwandfreie Ladeeinrichtung nützt wenig, wenn das Kabel daran einen geschädigten Schutzleiter hat.
Sinnvoll ist deshalb eine Akte je Ladepunkt, in der drei Ergebnisse zusammenlaufen. Erstens die Prüfung der ortsfesten Einrichtung, zweitens das Prüfen von AC-Ladeleitungen an allen zugehörigen Kabeln, drittens die messtechnische Kontrolle, sobald nach geladener Energiemenge abgerechnet wird. Für die laufende Betreuung der Anlagenseite ist die wiederkehrende Prüfung Ladesäulen der passende Einstieg.
Prüfergebnisse je Ladepunkt zusammenführen
Die dritte Ebene wird am häufigsten übersehen. Sicherheitsprüfungen sagen nichts darüber aus, ob die abgerechnete Energiemenge stimmt. Dafür braucht es einen Referenzzähler mit belegter Genauigkeitsklasse, dessen Kalibrierung auf nationale Normale zurückführbar ist.
Genau aus diesem Grund entwickeln wir seit über hundert Jahren Prüftechnik und betreiben ein DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor mit Rückführbarkeit auf die PTB. Unsere Prüfsysteme E-Mobilität decken diese messtechnische Ebene für AC- und DC-Ladepunkte ab, während die Kabelprüfung selbst mit Installationsprüfgeräten und Adaptern erfolgt.
Praktisch empfiehlt sich ein einfacher Einstieg. Erfassen Sie zuerst alle Kabel im Bestand und kennzeichnen Sie sie einzeln, legen Sie danach das Intervall in der Gefährdungsbeurteilung fest und klären Sie zuletzt, wer Prüfen von AC-Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge im Betrieb verantwortet. Wenn Sie darüber hinaus die messtechnische Prüfung Ihrer Ladepunkte auslegen möchten, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.
Wichtiger Hinweis zur Veröffentlichung
Der Link in Abschnitt 1 zeigt auf https://www.zera.de/znews/wallbox-pruefen-nach-vde-und-dguv-v3/. Diese Seite ist noch nicht veröffentlicht. Beide Beiträge sollten gemeinsam online gehen und sich wechselseitig verlinken, sonst muss der Link vorher angepasst oder entfernt werden.
