Lexikon / Glossar

Wallbox prüfen von der Erstprüfung bis zum Prüfprotokoll

Messen Ladeinfrastruktur Elektro Ladesystemen Energieversorgung Elektromobilitaet Zera Weltweit

Zwischen Anschluss am Netz und dem ersten Ladevorgang liegen mehrere Prüfschritte, die Betreiber häufig unterschätzen. Wer sie sauber dokumentiert, hat im Schadensfall belastbare Nachweise in der Hand. Dieser Ratgeber führt durch Normen, Messwerte, Fristen und Protokollpflichten.

Zwei Prüfungen an einer Wallbox, die häufig verwechselt werden

Wer eine Wallbox prüfen lässt, meint damit fast immer die elektrische Sicherheit. Genau hier entsteht ein Missverständnis, das sich durch viele Ladeparks zieht, denn an einem Ladepunkt greifen zwei völlig verschiedene Prüfebenen ineinander. Die eine schützt Personen vor gefährlichen Körperströmen, die andere sorgt dafür, dass die abgerechnete Energiemenge stimmt.

Beide Ebenen haben eigene Rechtsgrundlagen, eigene Prüfmittel und eigene Zuständigkeiten. Verwechselt werden sie trotzdem oft. Als Hersteller von Prüftechnik erlebt ZERA regelmäßig, dass Betreiber die eine Prüfung lückenlos nachweisen können und bei der anderen ins Stocken geraten.

Sicherheitsprüfung nach DIN VDE und DGUV Vorschrift 3

Die sicherheitstechnische Ebene fragt, ob Schutzleiter, Isolation und Abschaltbedingungen funktionieren. Sie ist Sache einer Elektrofachkraft und stützt sich auf die Normenreihe DIN VDE 0100 sowie auf DIN VDE 0105-100 für den laufenden Betrieb. Im gewerblichen Umfeld kommt die DGUV V3 Prüfung E-Ladestationen als Unfallverhütungsvorschrift hinzu.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Aussage über Gefährdung, nicht über Genauigkeit. Eine Station kann sicher sein und trotzdem falsch abrechnen.

Messtechnische Prüfung der abgerechneten Energiemenge

Sobald nach geladener Energiemenge abgerechnet wird, tritt das Mess- und Eichrecht hinzu. Jetzt zählt, ob der verbaute Zähler innerhalb seiner Fehlergrenzen misst. Das lässt sich nur mit einem rückführbaren Referenzzähler feststellen, der eine belegte Genauigkeitsklasse mitbringt.

Diese zweite Ebene deckt keine Sicherheitsprüfung ab. Auch wer die Wallbox prüfen und lückenlos dokumentieren lässt, hat damit keinen Nachweis über die Messrichtigkeit in der Hand. Wie ein vollständiges Prüfverfahren für E-Auto-Ladestationen aufgebaut ist, haben wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben. Damit steht die Klammer für diesen Beitrag. Zuerst geht es um die Sicherheitsebene.

Rechtliche Grundlagen der Wallbox Prüfung im Betrieb

Die Pflicht zur Wallbox Prüfung ergibt sich im gewerblichen Umfeld nicht aus einer einzigen Vorschrift, sondern aus einem Zusammenspiel. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung verlangen sichere Arbeitsmittel, die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert das für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die technischen Normen liefern anschließend die Messverfahren.

Wichtig ist die saubere Zuordnung, weil jede Norm einen anderen Ausschnitt regelt. Eine Errichtungsnorm sagt nichts über Prüffristen, eine Betriebsnorm nichts über Leitungsquerschnitte. Wer beides vermischt, prüft entweder zu viel oder am Kern vorbei.

Norm oder Vorschrift Was sie regelt Bedeutung für die Prüfung
DIN VDE 0100-722 Errichtung von Ladestromkreisen für Elektrofahrzeuge Vorgaben, gegen die bei der Abnahme geprüft wird
DIN VDE 0100-600 Erstprüfung elektrischer Anlagen Ablauf und Umfang vor der Inbetriebnahme
DIN VDE 0105-100 Betrieb elektrischer Anlagen Grundlage der wiederkehrenden Prüfung
DIN VDE 0122-1 mit IEC 61851-1 Konduktives Ladesystem und Ladesequenz Funktionsprüfung der Kommunikation mit dem Fahrzeug
DIN EN 50678 und DIN EN 50699 Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel Betrifft Ladekabel und mobile Ladeeinrichtungen
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb Prüfpflicht und Anforderungen an die Prüfperson
VDE-AR-N 4100 Anschluss am Niederspannungsnetz Anmelde- und Zustimmungspflichten beim Netzbetreiber

DIN VDE 0100-722 als Errichtungsnorm richtig einordnen

Diese Norm beschreibt, wie ein Ladestromkreis aufgebaut sein muss. Sie fordert unter anderem einen eigenen Stromkreis je Ladepunkt und regelt den Schutz bei Gleichfehlerströmen. Eine Prüfanweisung enthält sie nicht.

In der Praxis liefert die Norm damit den Sollzustand, an dem sich Fachkräfte orientieren, wenn sie die Wallbox prüfen. Der Ablauf selbst steht in DIN VDE 0100-600 und später in DIN VDE 0105-100.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der DGUV V3 Prüfung E-Ladestationen

Die DGUV Vorschrift 3 nennt bewusst keine starre Frist für Ladepunkte. Der Unternehmer legt das Intervall in einer Gefährdungsbeurteilung fest und berücksichtigt dabei Nutzungshäufigkeit, Witterung und Zugänglichkeit.

Diese Freiheit ist keine Erleichterung. Sie verlagert die Begründungspflicht auf den Betreiber, der im Schadensfall darlegen muss, warum sein Intervall angemessen war. Dasselbe gilt für die VDE Prüfung Ladesäulen auf größeren Betriebsgeländen.

Erstprüfung Ladestation vor der ersten Freigabe

Die Erstprüfung Ladestation folgt der normativen Reihenfolge aus Besichtigen, Erproben und Messen. Diese Reihenfolge ist kein Formalismus, denn ein sichtbarer Mangel macht jede nachgelagerte Messung überflüssig und im Zweifel gefährlich.

Erst nach der bestandenen Erstprüfung darf der Ladepunkt in Betrieb gehen. Das Ergebnis wird an den Betreiber übergeben und bildet die Bezugsgröße für alle späteren Prüfungen, weil sich Veränderungen nur im Vergleich zu belastbaren Ausgangswerten erkennen lassen.

Sichtprüfung der Installation und der Schutzeinrichtungen

Bevor Sie messtechnisch eine Wallbox prüfen, steht die Besichtigung. Sie nimmt den mechanischen und den installationstechnischen Zustand auf. Dazu gehören Leitungsquerschnitt und Absicherung, der eigene Stromkreis je Ladepunkt, Art und Typ der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, Zustand von Gehäuse und Steckvorrichtung sowie die Kennzeichnung.

Ebenso geprüft wird, ob die Herstellerdokumentation vorliegt und ob die Anlage so errichtet wurde, wie es die Unterlagen vorsehen. Abweichungen von der Herstellervorgabe sind der häufigste Befund bei Erstprüfungen.

Messwerte und Grenzwerte bei der Erstprüfung

Bei der Prüfung Wallbox-spezifische Eigenheiten zu berücksichtigen, beginnt schon hier, denn eine Ladeeinrichtung enthält aktive Elektronik. Die folgenden Schritte gehören zum Standardumfang.

  • Schutzleiter, Durchgängigkeit und Niederohmigkeit, üblicher Richtwert bis 0,3 Ohm
  • Isolationswiderstand, Prüfspannung regulär 500 V, Mindestwert 1 Megaohm
  • Schleifenimpedanz, Nachweis der Abschaltbedingung im Fehlerfall
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, Auslösestrom und Auslösezeit bei beiden Halbwellenlagen
  • Drehfeldrichtung, bei dreiphasigem Anschluss zwingend
  • Spannungsfall, besonders bei langen Zuleitungen zum Stellplatz

VDE Messung Wallbox mit Prüfadapter und Fahrzeugsimulation

Hier trennt sich die Wallbox von einer gewöhnlichen Steckdose. Ohne angeschlossenes Fahrzeug gibt eine Ladeeinrichtung keine Spannung auf die Kontakte, weshalb sich mit einem gewöhnlichen Installationstester allein nichts messen lässt. Nötig ist ein Prüfadapter, der dem Ladepunkt ein Fahrzeug vorspielt.

Der Begriff VDE Messung Wallbox hat sich im Elektrohandwerk für genau diesen Schritt eingebürgert. Gemeint ist die Kombination aus klassischer Installationsmessung und Funktionsprüfung der Ladesequenz nach DIN VDE 0122-1.

Fahrzeugzustände simulieren statt mit einem Fahrzeug zu prüfen

Der Prüfadapter bildet über das Control-Pilot-Signal die definierten Zustände nach. Zustand A beschreibt die Station ohne Fahrzeug, Zustand B das verbundene, aber nicht ladebereite Fahrzeug, Zustand C die laufende Ladung. Erst in Zustand C liegt Spannung an. Vorher sind Isolations- und Schleifenmessungen an den Kontakten nicht aussagekräftig.

Zusätzlich wird das pulsweitenmodulierte Signal ausgewertet, mit dem die Station die zulässige Ladeleistung übermittelt. Weicht dieser Wert von der Auslegung ab, lädt das Fahrzeug dauerhaft langsamer als vorgesehen, ohne dass ein Fehler angezeigt wird. Über den Proximity-Pilot-Kontakt lässt sich außerdem prüfen, ob die Station die Strombelastbarkeit des Kabels korrekt erkennt.

Ein echtes Fahrzeug ersetzt den Prüfadapter nicht. Mit dem Adapter lässt sich eine Wallbox prüfen, ohne einen Wagen bereitzustellen. Vor allem aber sind die Messpunkte zugänglich.

Fehlerfälle in der Ladesequenz gezielt auslösen

Die eigentliche Schutzfunktion zeigt sich erst, wenn etwas schiefgeht. Ein Prüfadapter kann deshalb den Zustand E erzeugen, also einen Kurzschluss im Steuerkreis. Ebenso lässt sich der Ausfall des Schutzleiters nachbilden. In beiden Fällen muss die Station die Ladung unverzüglich beenden.

Diese Fehlersimulation wird in der Praxis oft ausgelassen, weil sie Zeit kostet. An diesem Schritt kommt trotzdem niemand vorbei, der eine Wallbox prüfen und das Ergebnis verantworten muss. Er ist der einzige Nachweis, dass die Abschaltlogik im Ernstfall greift. Aus unserer Arbeit an Prüfsystemen für Ladeinfrastruktur wissen wir, wie unterschiedlich Stationen unterschiedlicher Hersteller auf identische Fehlerbilder reagieren.

Fehlerstromschutz und Isolationsmessung als typische Stolperstellen

An zwei Punkten wird bei Ladepunkten besonders häufig falsch gemessen. Beide hängen an derselben Ursache, nämlich der Leistungselektronik in der Station.

Wer hier nach dem Schema einer gewöhnlichen Endstromkreis-Prüfung vorgeht, erhält entweder unplausible Werte oder beschädigt Bauteile. Die VDE Prüfung Wallbox verlangt deshalb an dieser Stelle bewusste Abweichungen vom Standardablauf, die dokumentiert werden müssen.

Beide Punkte betreffen Erst- und Wiederholungsprüfung gleichermaßen.

Schutzeinrichtung vom Typ B oder integrierte Gleichfehlerstromerkennung

Ladevorgänge können glatte Gleichfehlerströme erzeugen, die eine Schutzeinrichtung vom Typ A nicht mehr sicher erfasst. Bringt die Station keine eigene Gleichfehlerstromerkennung ab 6 mA mit, ist eine allstromsensitive Ausführung vom Typ B erforderlich. Verfügt sie über diese Erkennung, genügt Typ A.

Elektrofachkräfte, die eine Wallbox prüfen, erfassen Auslösestrom und Auslösezeit jeweils bei 0 und bei 180 Grad sowie die Berührungsspannung. Die Halbwellenlage wegzulassen halbiert die Aussagekraft der Messung.

Reduzierte Prüfspannung bei der Isolationsmessung dokumentieren

Die übliche Prüfspannung von 500 V belastet die Elektronik der Station und kann eine Schutzeinrichtung vom Typ B beschädigen. Deshalb darf die Prüfspannung reduziert werden, sofern der Hersteller dies vorsieht.

Zwingend ist dann der Vermerk im Protokoll, weil ein späterer Vergleichswert sonst nicht einzuordnen ist. Ein Isolationswert ohne zugehörige Prüfspannung ist als Nachweis wertlos.

Die monatliche Betätigung der Prüftaste durch den Betreiber ersetzt übrigens keine dieser Messungen. Sie belegt lediglich, dass der Auslösemechanismus mechanisch funktioniert.

Prüffristen für die Wiederholungsprüfung Wallbox

Wie oft Sie eine Wallbox prüfen müssen, hängt am Einsatzort. Ein festes Intervall für alle Ladepunkte gibt es nicht, denn aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich deutlich unterschiedliche Abstände ab. Genau diese Spreizung überrascht viele Betreiber.

Die Wiederholungsprüfung Wallbox für Wallbox zu terminieren lohnt sich ab einer zweistelligen Zahl von Ladepunkten, weil sich Prüfaufwand und Ausfallzeiten dann bündeln lassen. Wie sich die wiederkehrende Prüfung Ladesäulen bei größeren Beständen organisieren lässt, haben wir in einem eigenen Beitrag aufbereitet.

Einsatzort und Nutzung Übliches Intervall Grundlage
Öffentlich zugänglicher Ladepunkt jährlich Gefährdungsbeurteilung, hohe Fremdnutzung
Halböffentliches Betriebsgelände ein bis zwei Jahre Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3
Ladepunkt im Einfamilienhaus etwa alle vier Jahre DIN VDE 0105-100, keine DGUV-Pflicht
Ladekabel und mobile Ladeeinrichtung halbjährlich bis jährlich DIN EN 50678 und DIN EN 50699
Prüftaste der Schutzeinrichtung monatlich durch den Betreiber Herstellervorgabe, ersetzt keine Prüfung

Intervalle nach Einsatzort und Zugänglichkeit

Je mehr fremde Personen einen Ladepunkt nutzen, desto kürzer fällt das Intervall aus. Vandalismus, Steckzyklen und Witterung wirken auf öffentlich zugängliche Stationen ungleich stärker als auf einen Stellplatz im Carport.

Die private Wallbox Prüfung im Einfamilienhaus fällt nicht unter die DGUV Vorschrift 3, weil dort kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Empfohlen bleibt sie trotzdem, schon wegen der Anforderungen vieler Gebäudeversicherer.

Wallbox jährliche Prüfung im gewerblichen Ladepark

Auf Firmengeländen mit Mitarbeiter- oder Kundenladen setzen Betreiber für die Wallbox jährliche Prüfung an. Das Intervall deckt sich mit dem üblichen Rhythmus der übrigen ortsfesten Anlagen und lässt sich organisatorisch zusammenlegen.

Wirtschaftlich sinnvoll wird das, wenn Sicherheitsprüfung und messtechnische Kontrolle im selben Termin stattfinden. Zwei getrennte Anfahrten für denselben Ladepunkt sind vermeidbarer Aufwand.

Prüfprotokoll Wallbox als belastbarer Nachweis

Erst die Dokumentation macht aus einer Prüfung einen Nachweis. Ohne Protokoll gilt eine Prüfung im Streitfall als nicht durchgeführt, unabhängig davon, wie sorgfältig gemessen wurde.

Ein brauchbares Prüfprotokoll Wallbox enthält Messwerte als Zahlen, nicht als Häkchen. Nur so lässt sich über mehrere Prüfzyklen erkennen, ob ein Isolationswert langsam abfällt oder eine Auslösezeit ansteigt. Ein abgehaktes Feld dokumentiert lediglich, dass jemand anwesend war.

Im Elektrohandwerk sind Vorlagen verbreitet, die diesen Aufbau bereits vorgeben. Welche Angaben ein vollständiges Prüfprotokoll E-Ladestation umfassen sollte, zeigt der zugehörige Beitrag im Detail.

Pflichtangaben im Prüfprotokoll

  • Anlagendaten, Hersteller, Typ und Seriennummer der Station
  • Standort und Anschlussart, ein- oder dreiphasig, Absicherung
  • Schutzeinrichtung, Typ und Bemessungsfehlerstrom
  • Messwerte je Prüfschritt, als Zahlenwert mit Einheit
  • Abweichende Prüfspannung, sofern die Isolationsmessung reduziert erfolgte
  • Ladesequenz, Ergebnis der Prüfung mit Adapter je Zustand
  • Prüfer und Datum, Qualifikation der Prüfperson
  • Mängel und Nachprüfung, mit Fristsetzung

Umgang mit festgestellten Mängeln

Nicht jeder Befund führt zur Außerbetriebnahme. Ausschlaggebend ist für jeden, der eine Wallbox prüfen und anschließend freigeben soll, ob eine unmittelbare Gefährdung besteht oder ob sich ein Mangel im laufenden Betrieb beheben lässt.

Bei fehlendem oder unwirksamem Schutzleiter, bei nicht auslösender Schutzeinrichtung und bei beschädigter Steckvorrichtung ist die Station bis zur Behebung zu sperren. Der Befund gehört zusammen mit der ergriffenen Maßnahme ins selbe Protokoll, damit die Nachprüfung später zugeordnet werden kann. Wenn Sie den Prüfumfang für einen größeren Bestand strukturieren möchten, unterstützen wir Sie dabei gern.

Wenn nicht nur die Sicherheit stimmen muss, sondern auch die Abrechnung

Damit schließt sich der Kreis zum Anfang. Alles bisher Beschriebene beantwortet die Frage nach der Gefährdung. Über die Abrechnung erfährt niemand etwas, der ausschließlich unter diesem Blickwinkel eine Wallbox prüfen lässt. Sobald an einem Ladepunkt nach Kilowattstunden abgerechnet wird, kommt eine zweite Anforderung hinzu, die keine Sicherheitsprüfung erfüllen kann.

Dann gilt das Mess- und Eichrecht. Der verbaute Zähler muss innerhalb seiner Fehlergrenzen arbeiten. Welche Pflichten daraus für Betreiber folgen, ist im Beitrag zum Eichrecht bei Ladesäulen aufgeschlüsselt.

Messtechnische Prüfung mit rückführbarem Referenzzähler

Eine Aussage über Messrichtigkeit setzt einen Vergleich voraus. Dafür wird ein Referenzzähler in den Ladepfad geschaltet, dessen Genauigkeitsklasse deutlich besser ist als die des geprüften Zählers und dessen Kalibrierung auf nationale Normale zurückführbar ist. Ohne diese Rückführbarkeit ist das Ergebnis eine Zahl ohne Beweiskraft. Messtechnisch eine Wallbox prüfen zu lassen verlangt deshalb andere Geräte als die Sicherheitsprüfung.

Diese Anforderung ist der Grund, warum wir seit über hundert Jahren Prüftechnik entwickeln und ein DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor mit Rückführbarkeit auf die PTB betreiben. Unsere Prüfsysteme E-Mobilität sind auf genau diese Aufgabe ausgelegt, für AC- und für DC-Ladepunkte.

Für die Praxis ergibt sich daraus eine klare Empfehlung. Legen Sie beide Prüfebenen von Anfang an gemeinsam fest, ordnen Sie jeder Ebene eine verantwortliche Person zu und führen Sie beide Ergebnisse in einer Akte je Ladepunkt zusammen. Wer erst nach einer Beschwerde über zu hohe Ladekosten beginnt, die messtechnische Seite aufzuarbeiten, hat weder Ausgangswerte noch Vergleichsdaten. Wenn Sie die messtechnische Prüfung für Ihre Ladeinfrastruktur auslegen möchten, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.