DIN VDE 0100-722 und die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
Bevor an einer Wallbox der erste Ladevorgang startet, muss der Stromkreis dahinter stimmen. Welche Schutzeinrichtung, welcher Leitungsaufbau und welcher Anschlussort zulässig sind, regelt ein eigener Teil der Errichtungsnormen. Wir ordnen ihn ein und zeigen, wo seine Zuständigkeit endet.
Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-722
Mit DIN VDE 0100-722 regelt die deutsche Normenreihe für Niederspannungsanlagen, wie Stromkreise zur Versorgung von Elektrofahrzeugen errichtet werden, wobei sie den Abschnitt vom Verteiler bis zum Anschlusspunkt der Ladeeinrichtung erfasst und dort Fehlerstromschutz, Überstromschutz, Leitungsführung sowie den Schutz gegen äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit oder mechanische Beschädigung festlegt. Gemeint ist damit die feste Installation, nicht das Ladegerät. Für die Wallbox oder Ladesäule als Produkt ist die Gerätenorm DIN EN IEC 61851-1 zuständig.
Innerhalb der Reihe gehört das Dokument zur Gruppe 700 mit den Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art. In Ausschreibungen und Planungsunterlagen erscheint es deshalb oft unter der Bezeichnung DIN VDE 0100 Teil 722. Inhaltlich beruht es auf der internationalen Vorlage IEC 60364-7-722:2018, die über das europäische Harmonisierungsdokument HD 60364-7-722:2018 mit nationalen Anpassungen übernommen wurde. Neben Stromkreisen, die Energie ins Fahrzeug liefern, erfasst DIN VDE 0100-722 auch die Rückspeisung aus dem Fahrzeug und die kontaktlose Energieübertragung.
Außen vor bleibt das gelegentliche Laden in Mode 2 an der Haushaltssteckdose. Maßgeblich ist heute die Ausgabe 2019-06 der DIN VDE 0100-722. Sie löste die Fassung von Oktober 2016 ab und ist seit dem 1. Juni 2019 anzuwenden. Neu geordnet wurde damals vor allem die Auswahl der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Ergänzt wurden die induktive Energieübertragung sowie der Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs für automatisch verbundene Ladesysteme. Parallel bereitet die IEC eine dritte Ausgabe ihrer Vorlage vor.
Schutz gegen Fehlerströme am Anschlusspunkt
Ein Schwerpunkt von DIN VDE 0100-722 liegt auf dem Fehlerstromschutz. Jeder Anschlusspunkt, also jede Steckdose oder Fahrzeugkupplung, erhält einen Zusatzschutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA. Die Pflicht gilt je Anschlusspunkt und nicht je Anlage. Bei einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten sind folglich zwei Schutzeinrichtungen nötig.
Wie sieht es mit Gleichfehlerströmen aus? Gleichrichter und Ladeelektronik können im Fehlerfall glatte Gleichströme treiben, die den Summenstromwandler einer Schutzeinrichtung vom Typ A vormagnetisieren und ihre Auslösung verzögern oder verhindern. Für jeden Anschlusspunkt sieht DIN VDE 0100-722 deshalb zwei gleichwertige Wege vor:
| Weg | Schutzeinrichtung je Anschlusspunkt | Erfassung von Gleichfehlerströmen |
|---|---|---|
| 1 | RCD Typ B, höchstens 30 mA | durch die RCD selbst, auch bei glatten Gleichfehlerströmen |
| 2 | RCD Typ A oder Typ F, höchstens 30 mA | durch eine zusätzliche Fehlergleichstrom-Überwachung (RDC-DD) nach IEC 62955, die ab 6 mA abschaltet |
Eine Schutzeinrichtung vom Typ B ist damit keine Pflicht, sondern eine von zwei Möglichkeiten. Da viele Wallboxen die 6-mA-Erkennung bereits ab Werk mitbringen, kommt in der Praxis häufig Typ A zum Einsatz. Ob nach VDE 0100-722 Wallbox und Unterverteilung dann jeweils eine eigene RCD brauchen, klärt die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) in ihrer Auslegung. Eine in die Wallbox integrierte RCD erfüllt den Zusatzschutz, sofern sie einer RCD-Produktnorm entspricht und entsprechend gekennzeichnet ist. Für den Fehlerschutz der vorgelagerten Leitung kann im Verteiler trotzdem eine weitere Schutzeinrichtung nötig sein.
Weil für spannungsabhängige Schutzeinrichtungen nach IEC 61008-2-2 in Deutschland kein VDE-Zeichen vergeben wird, scheiden sie für Ladepunkte grundsätzlich aus. Auch den Überstromschutz verlangt DIN VDE 0100-722 für jeden Anschlusspunkt einzeln. Eine allpolige Abschaltung ist dabei nicht gefordert.
Leitungsanlage, Netzform und Aufstellort
Für die Bemessung der Leitungen setzt DIN VDE 0100-722 einen Gleichzeitigkeitsfaktor von 1 an, weil alle Ladepunkte zur selben Zeit belegt sein können. Sofern ein Lastmanagement die Gesamtleistung begrenzt, dürfen Planer davon abweichen. Mehrere Wallboxen dürfen sich eine gemeinsame Versorgungsleitung teilen, solange keine Rückspeisung vorgesehen ist. Querschnitt und Abschaltbedingungen sind dann für den gemeinsamen Strang nachzuweisen.
Ein PEN-Leiter, also ein kombinierter Neutral- und Schutzleiter, ist im Stromkreis zum Anschlusspunkt nicht zulässig. Wo ein TN-System vorliegt, wird dieser Stromkreis daher als TN-S ausgeführt. Was die VDE 0100-722 Ladestation und Wallbox am Aufstellort abverlangt, lässt sich in fünf Punkten fassen:
- Ein Fahrzeug je Anschlusspunkt. Eine Steckdose oder Kupplung versorgt immer nur ein Fahrzeug.
- Nähe zum Stellplatz. Der Anschlusspunkt sitzt so nah wie möglich am Parkplatz.
- Schutzart. Im Freien ist mindestens IP44 gefordert.
- Mechanischer Schutz. In öffentlich zugänglichen Bereichen schützen Standortwahl oder Anfahrschutz wie Poller die Ladeeinrichtung.
- Ladestrom-Einstellung. Nur eine Elektrofachkraft darf den maximalen Ladestrom verstellen, mit Schlüssel oder Werkzeug.
DIN VDE 0100-722 selbst schweigt zur Gesamtleistung am Netzanschluss. Hier greift die VDE-AR-N 4100, nach der jede Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber anzumelden ist. Oberhalb von 12 kVA braucht sie zusätzlich dessen Zustimmung.
DIN VDE 0100-722 im Zusammenspiel mit Gerätenorm und Eichrecht
Was regelt eine Errichtungsnorm eigentlich nicht? DIN VDE 0100-722 legt fest, wie die Installation beschaffen sein muss. Wie das Ladegerät konstruiert ist, wie die fertige Anlage geprüft wird und ob die abgerechnete Energiemenge stimmt, steht in anderen Regelwerken:
| Regelwerk | Gegenstand | Richtet sich an | Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| DIN VDE 0100-722 | Stromkreis vom Verteiler bis zum Anschlusspunkt | Planer und Errichter der Elektroinstallation | Planung und Errichtung |
| DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1) | Ladeeinrichtung als Produkt, Ladesequenz, integrierte Schutzfunktionen | Hersteller der Ladeeinrichtung | Entwicklung und Konformität |
| DIN VDE 0100-600 | Erstprüfung der fertigen Anlage | Elektrofachkraft | vor der Inbetriebnahme |
| Mess- und Eichrecht (MessEG, MessEV) | Richtigkeit der abgerechneten Energiemenge | Betreiber und Hersteller | ab der Abrechnung nach Kilowattstunden |
Ein Errichter, der die VDE Norm 0100-722 vollständig umsetzt, hat damit weder die Erstprüfung erledigt noch etwas über die Messrichtigkeit ausgesagt. Erst die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 belegt, dass die Anlage den Vorgaben aus DIN VDE 0100-722 entspricht. Wie Elektrofachkräfte eine Wallbox prüfen, beschreiben wir in einem eigenen Ratgeber.
Um die Richtigkeit der Abrechnung geht es erst im Mess- und Eichrecht, das bei Abrechnung nach Kilowattstunden zusätzlich gilt. Zur Zählergenauigkeit sagt die Installationsnorm nichts. Welche Pflichten Betreiber in diesem Fall treffen, fasst unser Beitrag zum Eichrecht bei Ladesäulen zusammen.
Vom normgerechten Anschluss zum geprüften Ladepunkt
In der Praxis fällt eine wichtige Entscheidung schon bei der Auswahl des Ladegeräts. Klären Sie früh, ob es eine Gleichfehlerstromerkennung ab 6 mA mitbringt, denn davon hängt ab, welche Schutzeinrichtung im Verteiler sitzt. Herstellerangaben, Schaltplan und Errichtungsdokumentation gehören in eine gemeinsame Anlagenakte. Je vollständiger diese Akte die Anforderungen aus DIN VDE 0100-722 abbildet, desto zügiger verläuft die spätere Erstprüfung.
Bei Auslegungsfragen lohnt der Blick in die FAQ-Liste der DKE. Das zuständige Unterkomitee beantwortet dort typische Praxisfälle, etwa zur gemeinsamen Versorgungsleitung mehrerer Wallboxen oder zum Laden über eine Steuerbox im Kabel. Die Antworten ersetzen den Normtext nicht, schaffen aber Klarheit in Grenzfällen. Lesen Sie DIN VDE 0100-722 bei der Planung von Ladeinfrastruktur deshalb immer zusammen mit diesen Auslegungen.
Mit der Inbetriebnahme beginnen die Prüfpflichten des Betreibers. Welche Prüfschritte ein Ladepunkt im Lauf seines Betriebs durchläuft, zeigt unser Fachbeitrag zum Prüfverfahren für E-Auto-Ladestationen. Unser eigener Schwerpunkt liegt auf der messtechnischen Seite, die DIN VDE 0100-722 als Errichtungsnorm bewusst offenlässt. Wir entwickeln seit über 100 Jahren Prüftechnik. Ein eigenes, DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor schließt die Kalibrierkette unserer Referenzen lückenlos bis zur PTB. Damit Betreiber die wiederkehrende Prüfung Ladesäulen effizient organisieren können, stellen wir mobile Prüfsysteme für AC- und DC-Ladepunkte bereit. Für eine unverbindliche Beratung sprechen Sie uns gern an.
Häufige Fragen zur DIN VDE 0100-722
Gilt DIN VDE 0100-722 auch für die private Wallbox in der Garage?
Ja, denn der Anwendungsbereich knüpft am Stromkreis an und nicht an der Art der Nutzung. Auch für die Wallbox im Einfamilienhaus gelten die Vorgaben der DIN VDE 0100-722 zu Fehlerstromschutz, Überstromschutz und Leitungsführung. Ausgenommen ist nur das Laden in Mode 2 über eine Steuerbox im Kabel an einer gewöhnlichen Haushaltssteckdose.
Ist nach VDE 0100-722 immer eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vom Typ B nötig?
Nein. Neben Typ B lässt DIN VDE 0100-722 eine Schutzeinrichtung vom Typ A oder Typ F zu, sofern eine Fehlergleichstrom-Überwachung nach IEC 62955 ab 6 mA abschaltet. Bei vielen Wallboxen ist diese Überwachung bereits im Gerät eingebaut.
Welche Ausgabe der DIN VDE 0100-722 ist aktuell gültig?
Gültig ist die Ausgabe 2019-06 der DIN VDE 0100-722, angewendet seit dem 1. Juni 2019. Sie ersetzt die Fassung von 2016. An einer neuen Ausgabe der internationalen Vorlage IEC 60364-7-722 wird derzeit gearbeitet.
Gibt es die DIN VDE 0100-722 als PDF zum Download?
Ja, allerdings nur kostenpflichtig. Die DIN VDE 0100-722 PDF-Ausgabe vertreiben der VDE Verlag und DIN Media, außerdem ist sie über die VDE-Normenbibliothek zugänglich. Einen kostenlosen und zugleich legalen DIN VDE 0100-722 Download gibt es nicht. Frei abrufbar ist nur die FAQ-Liste der DKE mit Auslegungen zur Norm.
Wer darf einen Ladepunkt nach DIN VDE 0100-722 anschließen?
Nur der Netzbetreiber oder ein Installationsunternehmen, das in dessen Installateurverzeichnis eingetragen ist, darf die Anlage für einen Ladepunkt hinter dem Hausanschluss errichten und anschließen. So schreibt es § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vor. Der Fachbetrieb setzt die Anforderungen der DIN VDE 0100-722 um und meldet die Ladeeinrichtung vorab beim Netzbetreiber an.

